B-Plan Nr. 231 " Kindergarten, Schule und Wohnen – Am Hang",
Gemarkung Kloppenheim,
hier: Beschluss über die Einreichung eines Antrages für die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Karben beschließt die Durchführung eines Planverfahrens zur Änderung des
Regionalplans Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (RPS/RegFNP
2010) in der Gemarkung Kloppenheim zur Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche
für die Grundschule (Kloppenheim) sowie weiterer Wohnbauflächen nördlich der
Straße „Am Hang“ beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen.
2. Die Antragsunterlagen zur Änderung des
RPS/RegFNP sind beim Regionalverband FrankfurtRheinMain einzureichen.
Sachverhalt:
Der Wetteraukreis beabsichtigt den Neubau einer neuen Grundschule im Stadtteil Kloppenheim in der Straße „Am Hang“.
Um unter anderem für die Grundschule die erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wurde am 03.07.2020 der Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung eines Bebauungsplans (Nr. 231) gefasst.
Im Jahr 2021 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 231 „Kindergarten, Schul- und Sportgelände – Am Hang“ durchgeführt.
Die Ergebnisse der Beteiligung haben unter anderem ergeben, dass für die Nutzungsänderung von „Grünfläche Sport“ in „Fläche für Gemeinbedarf, Schule“, sowie für die Umnutzung von „Grünfläche Wohnungsferne Gärten“ in „Wohnbaufläche, geplant“ (insg. ca. 1,5 ha) eine Änderung des Regionalplans Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplans 2010 (RPS/RegFNP 2010) erforderlich ist.
Der
Änderungsbereich liegt im Süden der Gemarkung Kloppenheim, östlich des
Bahnhofes Groß-Karben und umfasst insb. Flächen nördlich und südlich der Straße
„Am Hang“. Die Flächen werden derzeit als Standort für die Schulcontainer (Flur
7, Flurstück 71/18), als Kleingärten (Flur 7, Flurstücke 71/17, 72/1, 73/1),
sowie auf Flur 7, Flurstück 51/7 als P+R
Parkplatz sowie als Sportplatz genutzt.
Der Änderungsbereich für die RegFNP-Änderung kann den beiliegenden Skizzen (Anlage 1 und 2) entnommen werden.
Damit der Bebauungsplan
künftig bauplanungsrechtlich als aus dem RPS/RegFNP 2010 heraus entwickelt
anzusehen ist, ist die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer
Gemeinbedarfsfläche für die neue Grundschule in Kloppenheim sowie
Wohnbauflächen nördlich der Straße „Am Hang“ erforderlich. Der
Änderungsantrag ist beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu stellen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Änderungsbereich der RegFNP-Änderung (Lage im RegFNP 2010, maßstabslos)
Anlage 2:
Luftbild mit Änderungsbereich
der RegFNP-Änderung (maßstabslos)