Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Karben;
hier: Neufassung
Beschluss:
Die beigefügte Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Karben wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die bisherige Satzung aus dem Jahre 2016 muss aufgrund rechtlicher Änderungen aktualisiert und angepasst werden.
Grundlage für die Anpassung ist die neue gemeinsame Mustersatzung des Hessischen Städtetages, des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und des Landesfeuerwehrverbandes Hessen aus dem Jahr 2019.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: Keine €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Karben