Betreff
Feststellung und Verwendung Jahresabschluss 2022
Vorlage
E 1/920/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat die Weiterleitung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Karben zum 31.12.2022 an die Stadtverordnetenversammlung wie folgt:

 

1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Karben zum 31.12.2022 wird gemäß § 27 Abs. 3 EigBGes mit einem Jahresgewinn von 95.416,11 € festgestellt.

2. Der Jahresgewinn der Abwasserbeseitigung von 655.788,36 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

3. Der Jahresgewinn der Wasserversorgung von 106.697,36 EUR soll zur Tilgung des Verlustvortrages verwendet werden.

4. Der Jahresverlust des Hallenfreizeitbades von 667.069,61 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

5. Im Bereich Bauhof wurde ein Ergebnis von 0,00 EUR erwirtschaftet.

 

6. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

 

Sachverhalt:

 

Das Hallenbad hat erfreulicherweise um ca. 61.500 Euro besser abgeschnitten als im Plan vorgesehen, insbesondere aufgrund höherer IST Einnahmen im Vergleich zum Planansatz.

 


 

 

 

 

Die Wasserversorgung hat hingegen deutlich schlechter abgeschlossen, da der Verkaufserlös für das alte Bestandsgebäude nicht realisiert werden konnte. Ursächlich hierfür ist die vorübergehende Nutzung des neuen Objektes in der Industriestraße für Flüchtlingsunterbringung. Allerdings ist der Verkauf nur aufgeschoben, so dass die geplanten Erlöse in künftigen Jahren anfallen werden.

 

Im Übrigen verweisen wir auf beigefügte Abweichungsübersicht  für die einzelnen Betriebszweige.

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: