Bebauungsplan Nr. 248 "Bindweidring West",
Gemarkung Burg-Gräfenrode;
hier: Beschluss frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan
Nr. 248 "Bindweidring West", Gemarkung Burg-Gräfenrode mit Begründung und Umweltbericht und stimmt damit zugleich der Änderung des Geltungsbereichs zu. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zudem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom August 2023 durchzuführen.
Sachverhalt:
Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 23.09.2022 begonnene
Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 248 „“ in der Gemarkung Burg-Gräfenrode wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fortgesetzt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Vorentwurf
Planzeichnung
Anlage 2: Vorentwurf
Begründung
Anlage 3: Vorentwurf
Umweltbericht
Anlage 4: Vorentwurf
Umweltbericht Bestandsplan
Anlage 5: Vorentwurf
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag