Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 249 "Bikepark Okarben"
Gemarkung Okarben,
hier: Beschluss frühzeitige Beteiligung
gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Vorlage
FB 5/933/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan

Nr. 249 "Bikepark Okarben", Gemarkung Okarben mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zudem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom September 2023 durchzuführen.

 

Sachverhalt:

 

Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 09.12.2022 begonnene Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 249 „Bikepark Okarben“ in der Gemarkung Okarben wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fortgesetzt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Planzeichnung zum Bebauungsplanvorentwurf BP Nr. 249 „Bikepark

      Okarben“

Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 249 „Bikepark Okarben“

Anlage 3: Umweltbericht zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 249 „Bikepark Okarben“

Anlage 4: Umweltbericht zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 249 „Bikepark Okarben“

      Plan Bestandsaufnahme

Anlage 5: Vorentwurf Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum

     Bebauungsplanvorentwurf Nr. 249 „Bikepark Okarben“