Bebauungsplan Nr. 249 "Bikepark Okarben"
Gemarkung Okarben,
hier: Beschluss frühzeitige Beteiligung
gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan
Nr. 249 "Bikepark Okarben", Gemarkung Okarben mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zudem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom September 2023 durchzuführen.
Sachverhalt:
Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 09.12.2022 begonnene Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 249 „Bikepark Okarben“ in der Gemarkung Okarben wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fortgesetzt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1:
Planzeichnung zum Bebauungsplanvorentwurf BP Nr. 249 „Bikepark
Okarben“
Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 249 „Bikepark Okarben“
Anlage 3: Umweltbericht zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 249 „Bikepark Okarben“
Anlage 4: Umweltbericht zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 249 „Bikepark Okarben“
Plan Bestandsaufnahme
Anlage 5: Vorentwurf Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum
Bebauungsplanvorentwurf Nr. 249 „Bikepark Okarben“