Betreff
Haushaltssatzung der Stadt Karben für das Haushaltsjahr 2024
Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
FB 2/936/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Haushaltssatzung der Stadt Karben für das Jahr 2024 wird beschlossen.

 

  1. Der Haushaltsplan der Stadt Karben mit seinen Anlagen (Vorbericht, Gesamthaushalt, Teilhaushalte, Stellenplan etc.) für das Jahr 2024 wird beschlossen.

 

  1. Das Investitionsprogramm der Stadt Karben für das Haushaltsjahr 2024 (Zeitraum 2023 bis 2027) wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 97 Abs. 1 HGO stellt der Gemeindevorstand bzw. Magistrat die Entwürfe von Haushaltssatzung, Haushaltsplan mit seinen Anlagen (Vorbericht, Gesamt-haushalt, Teilhaushalte, Stellenplan etc.) und Investitionsprogramm fest und legt sie der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Gemäß § 97 Abs. 3 HGO werden die Entwürfe von Haushaltssatzung, Haushaltsplan mit seinen Anlagen (Vorbericht, Gesamt-haushalt, Teilhaushalte, Stellenplan etc.) und Investitionsprogramm von der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Sie sollen vorher im Finanzausschuss eingehend behandelt werden.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: