Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
B-Plan Nr. 208 "Lärmschutzwall Nordumgehung"
1. Änderung und Erweiterung,
Gemarkung Groß-Karben,
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/958/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan

Nr. 208 „Lärmschutzwall“ 1. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.

 

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 208 „Lärmschutzwall Nordumgehung“ in der Gemarkung Groß-Karben gefasst.

 

Mit dem zu fassenden Satzungsbeschluss wird das vereinfachte Bauleitplanverfahren (§13 BauGB) abgeschlossen.

Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Wetterauer Zeitung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen

Anlage 2: Begründung