B-Plan Nr. 208 "Lärmschutzwall Nordumgehung"
1. Änderung und Erweiterung,
Gemarkung Groß-Karben,
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan
Nr. 208 „Lärmschutzwall“ 1. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung.
2. Der Magistrat wird beauftragt den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 208 „Lärmschutzwall Nordumgehung“ in der Gemarkung Groß-Karben gefasst.
Mit dem zu fassenden Satzungsbeschluss wird das vereinfachte Bauleitplanverfahren (§13 BauGB) abgeschlossen.
Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Wetterauer Zeitung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
Anlage 2: Begründung