Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Entschädigungssatzung (Stand: 16.10.2023) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Wie in der Sitzung des Ältestenrates im September 2023 behandelt, soll die Höhe der Entschädigungen moderat angepasst werden.
Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2018.
Zudem wird mit der Änderung die Regelung zur papierlosen Übersendung von Sitzungsunterlagen und die damit verbundene Aufwandsentschädigung aktualisiert und den Gegebenheiten angepasst.
Die neue Satzung soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: Mehrkosten in Höhe von ca. 5.500€ p.a. (= ca.10%)
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1. Synopse Entschädigungssatzung alt/neu
2. Neufassung Entschädigungssatzung