Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben; hier: Neufassung der Entschädigungssatzung
Vorlage
FB 1/960/2021-2026
Aktenzeichen
1.0/021.141
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Entschädigungssatzung (Stand: 16.10.2023) wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Wie in der Sitzung des Ältestenrates im September 2023 behandelt, soll die Höhe der Entschädigungen moderat angepasst werden.

Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2018.

 

Zudem wird mit der Änderung die Regelung zur papierlosen Übersendung von Sitzungsunterlagen und die damit verbundene Aufwandsentschädigung aktualisiert und den Gegebenheiten angepasst.

 

Die neue Satzung soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen: Mehrkosten in Höhe von ca. 5.500€ p.a. (= ca.10%)

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

1. Synopse Entschädigungssatzung alt/neu

2. Neufassung Entschädigungssatzung