6. Nachtrag Wasserversorgungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der 6. Nachtrag der Wasserversorgungsatzung (WVS) wird beschlossen
Sachverhalt:
Seit der
letzten Gebührenerhöhung zum 01.01.2023 auf netto 1,93 €/m³ (brutto 2,06 €)
sind die Wasserbezugskosten vom Zweckverband für die Wasserversorgung des
unteren Niddatals aufgrund der gestiegenen Beschaffungs- und Energiekosten von
0,99 €/m³ in 2023 auf 1,09 €/m³ in 2024 gestiegen.
Da die
Gebühr in der Wasserversorgungsatzung geregelt ist, muss ergänzend zur
Beschlussfassung über die Gebühr im Wirtschaftsplan noch eine Satzungsänderung
beschlossen werden. Dieser 6. Nachtrag ist in der Anlage beigefügt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
6. Nachtrag der
Wasserversorgungssatzung (WVS)