Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
6. Nachtrag Wasserversorgungssatzung
Vorlage
E 1/970/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der 6. Nachtrag der Wasserversorgungsatzung (WVS) wird beschlossen

 

Sachverhalt:

 

Seit der letzten Gebührenerhöhung zum 01.01.2023 auf netto 1,93 €/m³ (brutto 2,06 €) sind die Wasserbezugskosten vom Zweckverband für die Wasserversorgung des unteren Niddatals aufgrund der gestiegenen Beschaffungs- und Energiekosten von 0,99 €/m³ in 2023 auf 1,09 €/m³ in 2024 gestiegen.

 

Da die Gebühr in der Wasserversorgungsatzung geregelt ist, muss ergänzend zur Beschlussfassung über die Gebühr im Wirtschaftsplan noch eine Satzungsänderung beschlossen werden. Dieser 6. Nachtrag ist in der Anlage beigefügt.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

6. Nachtrag der Wasserversorgungssatzung (WVS)