Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben; hier: 3. Nachtrag zur Hauptsatzung vom 16.05.2013
Vorlage
FB 1/983/2021-2026
Aktenzeichen
1.0/020.06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügte 3. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Karben vom 16.05.2013 wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Antrag der CDU-Fraktion am 02.11.2023 beschlossen, die Stelle der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates ab dem 01.07.2024 hauptamtlich zu verwalten.

 

Hierzu ist die Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

3. Nachtrag zur Hauptsatzung (Stand: 20.11.2023)