Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügte 3. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Karben vom 16.05.2013 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Antrag der CDU-Fraktion am 02.11.2023 beschlossen, die Stelle der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates ab dem 01.07.2024 hauptamtlich zu verwalten.
Hierzu ist die Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
3. Nachtrag zur Hauptsatzung (Stand: 20.11.2023)