Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Stadt Karben
Vorlage
FB 2/988/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Eigenkapital beträgt per 31.12.2018: 42.804.134 Euro (39.205.770 Euro per 31.12.2017)

 

Die Bilanzsumme beträgt per 31.12.2018: 96.625.228,70 Euro (97.929.631,63 Euro per 31.12.2017).

 

Der Jahresüberschuss beläuft sich für 2017 auf 3.598.364 Euro (Planansatz waren 3.778.500 Euro).

 

Die in der Anlage aufgeführten Mehrausgaben bei den Investitionen von insgesamt 62.748,83 € und den Budgets des Ergebnishaushalts von insgesamt 333.511,74 € werden genehmigt, letztere sind durch Minderausgaben bei anderen Budgets ausgeglichen.

 

Der von der Revision des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 112 HGO hat die Stadt Karben für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Magistrat hat die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 am 17.12.2018 beschlossen.

 

Der Magistrat legt gemäß §113 HGO nach Abschluss der Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises den Jahresabschluss mit dem Schlussbericht vom 23.10.2023 der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Diese entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats (§114 HGO).

 

Die Prüfungsgstätigkeit erstreckte sich von November 2022 (Vor- und Hauptprüfung) bis Oktober 2023 (Fertigstellung Prüfbericht).

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass im Februar 2023 die Prüfung der Bilanz 2018 begonnen wurde, ein Schlussgespräch fand noch nicht statt. Wir rechnen mit dem Eingang des Schlussberichts im 1. Quartal 2024.

 

Von Seiten der Revision des Wetteraukreises ist geplant die Prüfung der Bilanz 2019 noch im Dezember dieses Jahr zu beginnen.

 

Im Jahr 2024 stünden dann die Beendigung der 2019er Bilanz-Prüfung und die Jahresabschlussprüfung 2020 an.

 

Sofern die Kapazitäten der Kreis-Revision dies zulassen, wäre uns an einer schnelleren Prüfung gelegen.

 

Gemäß unserer Haushaltssatzung 2017 sind Überschreitungen (über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen) über 20.000 € vorher von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

Mit den Magistratsbeschlüssen vom 29.09.2017 und 06.11.2017 wurden über- und außerplanmäßige investive Auszahlungen von insgesamt 128.538,87 € genehmigt. Außerdem beschloss der Magistrat am 28.01.2019 Überschreitungen bei Investitionen von 62.748,83 €.

Bei den Budgets des Ergebnishaushalts sind Mehraufwendungen von 333.511,74 € entstanden, die jedoch durch Minderausgaben bei anderen Budgets ausgeglichen wurden. Diese Mehraufwendungen wurden vom Magistrat im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses der Jahresrechnung zum 31.12.2017 mit der Anlage zum Rechenschaftsbericht beschlossen (17.12.2018). Die notwendigen Genehmigungen durch die Stvv erfolgen nachträglich im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

-       Schlussbericht der Revision des Wetteraukreises vom 23.10.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karben zum 31.12.2017

-       Magistratsbeschlüsse über- und außerplanmäßige Auszahlungen bei Investitionen 2017

-       Mittelprüfung Budget-Überschreitungen 2017 (Anlage 1 zum Rechenschaftsbericht)