Betreff
Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Karben; hier Beschluss
Vorlage
FB 1/003/2021-2026
Aktenzeichen
I/1.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügte Frauen- und Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Karben wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Städte und Gemeinden mit mehr als 50 Bediensteten haben für die Dauer von jeweils 6 Jahren einen Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzustellen (§ 5 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG), der durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist (§ 7 Abs. 3 HGlG).

 

Die statistischen Grundlagen  wurden im Rahmen der letzten HuF Sondersitzung bereits vorgestellt. Weitere Erläuterungen erfolgen im Rahmen der Sitzung.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen: keine                            

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

Frauenförder- und Gleichstellungsplan