Betreff
Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Karben für das Haushaltsjahr 2014
Vorlage
FB 2/171/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Haushaltskonsolidierungs- bzw. Haushaltssicherungskonzept der Stadt Karben für das Haushaltsjahr 2014 wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 92 Abs. 4 HGO / § 52 Abs. 1 HKO i.V.m. § 24 Abs. 4 GemHVO haben Städte bei defizitärem Haushalt ein Haushaltskonsolidierungs- bzw. Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, das von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen ist.

Für Schutzschirm-Kommunen besteht die Möglichkeit das HSK aus der Datenbank zum Berichtswesen gemäß § 4 Abs.2 SchuSG und §6 SchuSV des Hess. Ministeriums der Finanzen zu erstellen. Grundlage dazu bildet der Konsolidierungsvertrag vom 14.12.2012 zwischen dem Land Hessen und der Stadt Karben über Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleichs nach dem Gesetz zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz - SchuSG).

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2013

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Haushaltssicherungskonzept der Stadt Karben für das Haushaltsjahr 2014