Beschlussvorschlag:
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, eine neue Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Karben zum 01.06.2014 zu beschließen.
Sachverhalt:
Die neue Gebührenordnung soll eine verbesserte Anpassung an den Kostendeckungsgrad der Friedhofskosten erreichen. Erstmals werden die Kosten für die Sarg- und Urnenträger separat ausgewiesen, dies ermöglicht den Bestattern eigene Träger einzusetzen.
Besondere Dienstleistungen städt. Mitarbeiter konnten nach der alten Gebührenordnung nicht abgerechnet werden.
Die der Gebührenordnung angefügte Anlage 1 sieht eine jährliche Anpassung immer zu Jahresbeginn um durchschnittlich 3% angepasst an gerundete Summen vor.
Zur Information werden Vergleichszahlen anderer Kommunen sowie die Tabelle über die Steigerung der Gebühren in Karben beigefügt.
Alle Änderungen zur aktuellen Gebührenordnung wurden im Entwurf rot markiert
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: Mehreinnahmen stellen sich ein, die Höhe ist hier nicht festzustellen.
HH 2014 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Gebührenordnung zur Friedhofsatzung inkl. Steigerung bis 2018 – Beschlussfassung –
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Gebührenordnung
zur Friedhofsatzung inkl. Steigerung bis 2018 – Entwurf –
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Vergleichszahlen
der Friedhofsgebühren
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Gebührensteigerung
bis 2018