der Stadt Karben für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorschlag:
Das Haushaltskonsolidierungs- bzw. Haushaltssicherungskonzept der Stadt Karben für das Haushaltsjahr 2016 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Für Schutzschirm-Kommunen besteht die Möglichkeit das HSK aus der Datenbank zum Berichtswesen gemäß § 4 Abs.2 SchuSG und §6 SchuSV des Hess. Ministeriums der Finanzen zu erstellen. Grundlage dazu bildet der Konsolidierungsvertrag vom 14.12.2012 zwischen dem Land Hessen und der Stadt Karben über Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleichs nach dem Gesetz zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz - SchuSG).
Da sich am umfangreichen Maßnahmenkatalog gegenüber dem Vorjahr nichts geändert hat, wird darauf verzichtet diesen hier erneut als Anlage beizufügen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssicherungskonzept
der Stadt Karben für das Haushaltsjahr 2016,
bestehend aus Deckblatt, Abbaupfad, Anlage Liste freiw. Leistungen