hier: Sondernutzungssatzung für Flächen
im öffentlichen Verkehrsraum
Beschlussvorschlag:
Es wird die Einführung einer Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und die Erhebung von Sondernutzungsgebühren beschlossen
Sachverhalt:
Die Stadt Karben besitzt noch keine Sondernutzungssatzung, die den übermäßigen Gebrauch des Öffentlichen Verkehrsraumes, der den Gemeingebrauch einschränkt oder behindert, regelt und entsprechende Gebührentatbestände festschreibt. Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen werden zur Zeit im Rahmen der allgemeinen Verwaltungskostenordnug berechnet. Durch die neue Satzung werden die Tatbestände und die zu erhebenden Gebühren klar beschrieben.
Neu sind Sondernutzungsgebühren für Altkleidersammelcontainern und sonstige Sammel- oder Verteilerkästen, die für gewerbliche Zwecke den öffentlichen Verkehrsraum über Gebühr nutzen oder einschränken.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten: keine
Anlagenverzeichnis: Satzungsentwurf und
Gebührenverzeichnis