Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben stimmt der Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil zur Kostenerstattung im Zuge der Abstufung der L3351 im Abschnitt Knoten Kreisverkehrsplatz Nordumgehung und Knoten 5 / Gehspitze (Netzknoten 5718 044 bis NK 5718 069) zu.
Sachverhalt:
Mit Inbetriebnahme der Ortsumgehung Groß-Karben (Nordumgehung) wird die Ortsdurchfahrt Groß-Karben (L3351) von einer Landes- zu einer Stadtstraße abgestuft. Der ehemalige Baulastträger muss die Fahrbahn in einem verkehrsgerechten Zustand übergeben.
Im Zuge des Umgestaltungskonzepts der Ortsdurchfahrt wurde mit Hessen Mobil eine Gemeinschaftsmaßnahme vereinbart, da eine Fahrbahnerneuerung keinen Sinn macht, wenn im Anschluss daran Umgestaltungsmaßnahmen stattfinden. Die Aufwendungen für einen verkehrsgerechten Zustand der Fahrbahn werden daher an die Stadt Karben ausgezahlt. Hinzu kommt eine Kostenbeteiligung von Hessen Mobil für Vergabe, Baudurchführung und Abrechnung in Höhe von 8,25 Prozent der Baukosten.
Die derzeitige Kostenerstattung errechnet sich aus 286.114 € Baukosten und 23.604 € für Vergabe, Baudurchführung und Abrechnung (8,25% Kostenbeteiligung.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: EINNAHME 309.718 €
HH 2016 |
0 |
Produkt: |
121000 |
Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
503001 |
Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
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Verwaltungsvereinbarung
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Kostenermittlung