Herr Heinzel erläutert, dass mit der frühzeitigen Beteiligung der erste Schritt der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemacht wird. Die Planung ist in diesem Stadium noch unvollständig, Fachgutachten sind noch in der Bearbeitung. In diesem ersten Schritt ist es wichtig, weitere Bearbeitungs- und Änderungsbedarfe abzufragen um diese in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

Herr Schreyer erkundigt sich zur Anzahl der Stellplätze, zur geplanten innerstädtischen Frischluftschneise (Grünzug) und zur Anzahl der Wohneinheiten. Die Stellplätze für die Wohnnutzung werden unterirdisch und auf der Grundlage der bisherigen Stellplatzsatzung kalkuliert. Eine endgültige Anzahl ist aber noch nicht festgesetzt. Gleiches gilt für die Anzahl der Wohneinheiten. Einen Rahmen gibt in diesem Zusammenhang die Regionalplanung für die verbindlichen Dichtewerte vor. Der Grünzug wird außerhalb des Plangebietes für den Taunusbrunnen im Bereich zwischen Brunnenstraße und Luisenthaler Straße realisiert.

 

Herr Knak spricht an, ob aus Rücksichtnahme auf den Bürgerbeteiligungsprozess nicht ein „ausbremsen“ des Bebauungsplanverfahrens sinnvoll wäre, um mögliche Ideen und Vorschläge der Bürger noch in das Planverfahren einbringen zu können. Herr Heinzel antwortet, dass das Bebauungsplanverfahren noch in einem frühen Stadium ist und noch ausreichend lange laufen wird um Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung in das Verfahren zu übernehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 206 “Am Taunusbrunnen”, Gemarkung Kloppenheim mit Begründung und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom März 2016.