Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 233 "Hof Gauterin", Gemarkung Petterweil einschließlich Begründung mit Anlagen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die frühzeitige Beteiligung

der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom Mai 2018 durchzuführen.

Der Vorentwurf weist einen leicht zum Aufstellungsbeschluss geänderten Geltungsbereich auf. (Das Flurstück Nr. 11 in der Flur 6 ist nicht mehr Bestandteil des Geltungsbereichs. Hinzugekommen ist ein Teilstück der Landesstraße L3352, s. Plananlage.)

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich umfasst damit die Flurstücke 48/1, 49/1, 50/1, 52/1, 88 („Höfer Weg“, teilw.), 30/1 („Fortweg“, teilw.) und 77/37 (L 3352, teilw.) in der Flur 2, die Flurstücke 19,20, 21, 22, 23 und 51 (teilw.) in der Flur 4 sowie die Flurstücke 12, 13, 14 in der Flur 6 der Gemarkung Petterweil und wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt.

 

(Stv. Gauterin (CDU) war während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.)