Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

Mit Aufruf des Tagesordnungspunktes verlässt Herr Albrecht Gauterin, als unmittelbar von der Planung Betroffener den Raum.

 

Die Inhalte des Vorentwurfs werden von Herrn Heinzel vorgestellt. Es wird betont, dass es sich um einen Vorentwurf handelt, die Planungen insb. in den Bereichen des Umweltberichts und des Artenschutzes noch nicht voll ausgereift sind. Während die Sportflächen, egal ob Bestand oder neu geplant, einheitlich als Sport- und Freizeitflächen ausgewiesen sind, ist die ehemalige Hofstelle dezidierter gegliedert und in zwei, flächig und in seinen Nutzungen eng gefasste Bereiche unterteilt. Die möglichen Nutzungen sind in den textlichen Festsetzungen genau benannt.

 

Herr Klötzl begründet auch hier, die Ablehnung seiner Fraktion der Grünen mit dem Verbrauch von wertvollem Ackerland. Es wird erwidert, dass dieser Ackerland nicht unwiderruflich verloren geht.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 233 "Hof Gauterin", Gemarkung Petterweil einschließlich Begründung mit Anlagen.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom Mai 2018 durchzuführen.

 

Der Vorentwurf weist einen leicht zum Aufstellungsbeschluss geänderten Geltungsbereich auf. (Das Flurstück Nr. 11 in der Flur 6 ist nicht mehr Bestandteil des Geltungsbereichs. Hinzugekommen ist ein Teilstück der Landesstraße L3352, s. Plananlage.)

 

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich umfasst damit die Flurstücke 48/1, 49/1, 50/1, 52/1, 88 („Höfer Weg“, teilw.), 30/1 („Fortweg“, teilw.) und 77/37 (L 3352, teilw.) in der Flur 2, die Flurstücke 19,20, 21, 22, 23 und 51 (teilw.) in der Flur 4 sowie die Flurstücke 12, 13, 14 in der Flur 6 der Gemarkung Petterweil und wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt.