Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 210 „ClimAir“ in der Gemarkung Okarben mit Begründung gem. §10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.