Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 242 „Herbert-Wamser-Weg“ mit Begründung und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom Januar 2023 durchzuführen.

 

Der zu beschließende Vorentwurf stellt die Plangebietsabgrenzung schwarz-gestrichelt-umrandet dar (vgl. Anlage zur Beschlussvorlage).

 

Protokollnotiz: Zusätzlich soll mit erläutert und aufgenommen werden, welcher Umfang der nachträglichen Bebauung als unbedenklich angesehen wird.