Der Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 242 "Herbert-Wamser-Weg" inklusive Begründung zur  frühzeitige Beteiligung gem. § 3(1) und § 4 (1) BauGB zu beschließen.

 


Von Seiten der Verwaltung werden der aktuelle Planungsstand und die Notwendigkeit der Bauleitplanung erläutert. Fragen zu den Planunterlagen werden beantwortet.


Mehrheitlich beschlossen