Bebauungsplan Nr. 227 "Büdesheimer Straße", Gemarkung Klein-Karben
hier: Beschluss Abwägung Offenlage und Beteiligung TÖB
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 227 "Büdesheimer Straße", Gemarkung Klein-Karben,
wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und
Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 10. Sitzung am
22.06.2017 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 227 „Büdesheimer Straße“,
Gemarkung Klein-Karben gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 22.01.2018 bis einschließlich 23.02.2018
durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 13.01.2018.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die StVV zu prüfen und abzuwägen
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – 227_Eingang Beteiligungen
2 – 227_Abwägung
3 – 227_Zeichnung Planbild
4 – 227_Textfestsetzungen
5 – 227_Begründung
6 – 227_Bestand
7 – 227_Artenschutz