hier: Änderung Stellplatzsatzung der Stadt Karben
Beschlussvorschlag:
Die Stellplatzsatzung der Stadt Karben wird in geänderter Fassung (Entwurf Stand 08.10.2019) beschlossen.
Sachverhalt:
Die mit Veröffentlichung vom 08.07.2017 in Kraft gesetzte Stellplatzsatzung wurde einer erneuten Überarbeitung unterzogen.
Die Neufassung der hessischen Bauordnung (HBO) vom 07.07.2018 eröffnet in §52 Abs. 4 die Möglichkeit, jeden vierten Kfz-Stellplatz durch je vier Fahrradstellplätze zu ersetzen.
Diese Anwendung wird durch die Änderung in §4 Abs. 4 der Stellplatzsatzung der Stadt Karben mit folgender Begründung ausgeschlossen:
Das Ersetzen der Kfz-Stellplätze durch eine höhere Anzahl an Fahrradstellplätzen führt aufgrund der örtlichen Infrastruktur nicht zwangsläufig zu einer Reduzierung des Kratfahrzeugaufkommens im Stadtgebiet und somit zu einem verminderten Bedarf an Stellplätzen.
Die Verringerung der Anzahl nachweispflichtiger Kfz-Stellplätze verursacht eine Erhöhung des Nachfragedrucks im öffentlichen Parkraum, welcher bereits ausgelastet ist.
Der Entwurf der geänderten Stellplatzsatzung (Stand 08.10.2019) liegt zur Abstimmung vor. Ergänzt wurde insbesondere folgender Absatz:
§
4 Abs. 4: „Das Ersetzen nachweispflichtiger Stellplätze durch Abstellplätze für
Fahrräder im Sinne des § 52 Abs. 4 Satz 1 und 2 HBO ist auf der Grundlage des §
52 Abs. 4 Satz 3 HBO ausgeschlossen.“
Die weiteren Änderungen:
Der § 2 Abs. 3 wurde zur Erläuterung des § 2 Abs. 2 ergänzt und dient zur Verdeutlichung der derzeitigen Anwendungspraxis.
Die Änderung in § 5 Abs. 1 dient der Klarstellung der Regelung.
Gleiches dient der Ergänzung der Formulierung in der Anlage 1, Punkt 2 („Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen“ zu 2.2.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Entwurf
Stellplatzsatzung (Stand 25.09.2019)