Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
hier: Änderung Stellplatzsatzung der Stadt Karben
Vorlage
FB 5/443/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellplatzsatzung der Stadt Karben wird in geänderter Fassung (Entwurf Stand 08.10.2019) beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Die mit Veröffentlichung vom 08.07.2017 in Kraft gesetzte Stellplatzsatzung wurde einer erneuten Überarbeitung unterzogen.

 

Die Neufassung der hessischen Bauordnung (HBO) vom 07.07.2018 eröffnet in §52 Abs. 4 die Möglichkeit, jeden vierten Kfz-Stellplatz durch je vier Fahrradstellplätze zu ersetzen.

Diese Anwendung wird durch die Änderung in §4 Abs. 4 der Stellplatzsatzung der Stadt Karben mit folgender Begründung ausgeschlossen:

 

Das Ersetzen der Kfz-Stellplätze durch eine höhere Anzahl an Fahrradstellplätzen führt aufgrund der örtlichen Infrastruktur nicht zwangsläufig zu einer Reduzierung des Kratfahrzeugaufkommens im Stadtgebiet und somit zu einem verminderten Bedarf an Stellplätzen.

Die Verringerung der Anzahl nachweispflichtiger Kfz-Stellplätze verursacht eine Erhöhung des Nachfragedrucks im öffentlichen Parkraum, welcher bereits ausgelastet ist.

 

Der Entwurf der geänderten Stellplatzsatzung (Stand 08.10.2019) liegt zur Abstimmung vor. Ergänzt wurde insbesondere folgender Absatz:

 

§ 4 Abs. 4: „Das Ersetzen nachweispflichtiger Stellplätze durch Abstellplätze für Fahrräder im Sinne des § 52 Abs. 4 Satz 1 und 2 HBO ist auf der Grundlage des § 52 Abs. 4 Satz 3 HBO ausgeschlossen.“

 

Die weiteren Änderungen:

 

Der § 2 Abs. 3 wurde zur Erläuterung des § 2 Abs. 2 ergänzt und dient zur Verdeutlichung der derzeitigen Anwendungspraxis.

 

Die Änderung in § 5 Abs. 1 dient der Klarstellung der Regelung.

 

Gleiches dient der Ergänzung der Formulierung in der Anlage 1, Punkt 2 („Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen“ zu 2.2.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2019

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf Stellplatzsatzung (Stand 25.09.2019)