Bebauungsplan Nr. 178 "Spitzacker"
1. Änderung und Erweiterung
Gemarkung Okarben
hier: Beschluss ergänzende Abwägung zur Offenlage und
TöB-Beteiligung gem. § 13 BauGB i.V. mit § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
Für die im Rahmen der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplans Nr. 178 "Spitzacker" 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Okarben, erfolgte eine erste Beschlussfassung zur Abwägung in der Sitzung vom 08.07.2021.
Für die Stellungnahmen des Wetteraukreises und des Regierungspräsidiums liegt nun eine Ergänzung zu der Abwägung vor.
Die ergänzende Abwägung wurde allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte ergänzende Abwägung zu den o.g. Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am
11.12.2020 den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 „Spitzacker“ 1.
Änderung und Erweiterung in der Gemarkung Okarben einschließlich Begründung
gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 19.12.2020.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 04.01.2021 bis 12.02.2021 durchgeführt.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Ein erster Beschluss zur Abwägung erfolgte in der Stadtverordnetenversammlung vom 07.08.2021.
Der Satzungsbeschluss wurde seinerzeit noch nicht getroffen, da noch zwei Sachverhalte abschließend zu klären waren:
Die faunistische Bestandserhebung mit abschließender Erstellung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags mit Bestanderhebung wurde Anfang September fertiggestellt. Es geht hier insbesondere um Zauneindechsen und ein Rebhuhnpaar.
Ebenso musste noch die gutachterliche, schalltechnische Untersuchung finalisiert werden.
Nach Eingang der o.g. Beiträge sind die Abwägungsvorschläge zur Stellungnahme des Wetteraukreises in Bezug auf die FSt. 4.1.2 Untere Naturschutzbehörde und die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Punkt 8 Immissionsschutz
ergänzt worden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1.1
– Abwägungsvorschlag beschlossen 08.07.2021
1.2 -
ergänzender Abwägungsvorschlag
2 – B-Plan Nr. 178 Spitzacker 1. Änderung
3 – Begründung zum B-Plan Nr. 178 Spitzacker 1. Änderung
4 - UFB B-Plan 178 Spitzacker 1. Änderung
4 – Bestandsplanplan
5 – Schalltechnische Untersuchung
6 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
7 – Umsiedelung Zauneindechse