Betreff
2. Planänderungsverfahren Ausbau der S6:
Stellungnahme der Stadt Karben
Vorlage
FB 5/690/2021-2026
Aktenzeichen
I/FB5
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird die Stellungnahme der Stadt Karben (lt. Anlage) zur 2. Planänderung zur Planfeststellung zum Ausbau der S-Bahn Rhein-Main, S6, 2. Baustufe Bad Vilbel – Friedberg beschlossen.

Sachverhalt:

 

Die DB Netz AG plant im Auftrag des Landes Hessen, des RMV und des Wetteraukreises den viergleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn im 2. Bauabschnitt Bad Vilbel – Friedberg. Ziel des Ausbaus ist die Errichtung separater S-Bahngleise und damit die Verbesserung und Ausweitung des S-Bahn – und Regionalbahnverkehrs.

Die Bahn hatte in 2011 dazu die Planfeststellung  beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt.

Die im August 2011 und November 2015 offen gelegten Planfeststellungsunterlagen wurden im Ergebnis der vorangegangenen Offenlage- und Anhörungsverfahren, sowie des 2017 durchgeführten Erörterungstermins für die Planänderung überarbeitet und liegen nun als 2. Planänderung zur Planfeststellung nach § 18 AEG vor.

Hierdurch soll eine Optimierung der Planung erreicht werden. Für diese Änderungen wurde ein ergänzendes Beteiligungsverfahren erforderlich. Auch die Stadt Karben war aufgerufen zu prüfen, ob durch die Änderung ihre Belange zusätzlich berührt werden. Die Änderungsplanung wurde geprüft und es wurde seitens der Verwaltung eine Stellungnahme erarbeitet, die zu beschließen ist.

 

Die jeweiligen Änderungsplanungen, die sich einerseits auf den gesamten Planungsabschnitt und andererseits nur auf den Bereich der Stadt Karben beziehen wurden in der Amtlichen Bekanntmachung vom 7. November aufgelistet und finden sich in der Stellungnahme der Verwaltung wieder.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          KEINE   

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

Stellungnahme der Stadt Karben

Gutachterliche Stellungnahme des TÜV zu den Immissionsgutachten