Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben,
B-Plan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet" 1. Änd.,
Gemarkungen Klein-Karben, Kloppenheim;
hier: Beschluss über die Ergebnisse zur Abwägung der Offenlegung & Beteiligung der Träger öffentl. Belange gem. § 3(2) + § 4(2) BauGB
Vorlage
FB 5/794/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum

Bebauungsplan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet" 1. Änderung, Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am

07.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr.125-4 „Gewerbegebiet“ 1. Änderung in den Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim mit Planzeichnung, Satzungstext, Begründung und Anlagen gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 19.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022 durchgeführt.

Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 10.09.2022.

 

Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und

§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Abwägung zur Offenlage