Betreff
B-Plan Nr. 236 "Am Warthweg";
hier: Beschluss über die Abwägung der eingegangen
Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung
gem. § 3 (1) und § 4(1) BauGB
Vorlage
FB 5/889/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 236 „Am Warthweg“, Gemarkung Okarben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den vorgebrachten Stellungnahmen unter Beachtung des § 1 (7) BauGB (Abwägungsgebot zwischen öffentlichen und privaten Belangen).

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in der Sitzung am 30.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 236 „Am Warthweg“ beschlossen. In der Sitzung am 20.05.2021 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung wurde im Zeitraum vom 14.06.2021 bis einschließlich 16.07.2021 durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 05.06.2021 in der Wetterauer Zeitung. Mit Schreiben vom 08.06.2021 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 16.07.2021 gebeten.

 

In der Anlage sind die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit den jeweiligen Beschlussempfehlungen des Planungsbüros beigefügt. Seitens der der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

Die beigefügte Abwägung zu den vorgebrachten Stellungnahmen ist entsprechend der aufgeführten Beschlussempfehlungen unter Beachtung des § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot zwischen öffentlichen und privaten Belangen) zu prüfen und zu beschließen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung