Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 242 „Herbert-Wamser-Weg“ mit Begründung und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom Januar 2023 durchzuführen.

 

Der zu beschließende Vorentwurf stellt die Plangebietsabgrenzung schwarz-gestrichelt-umrandet dar (vgl. Anlage zur Beschlussvorlage).

 

Sachverhalt:

 

Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 28.05.2020 begonnene Bauleitplanverfahren Nr. 242 „Herbert-Wamser-Weg“ in der Gemarkung Groß-Karben wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortgesetzt.

 

Die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanaufstellung bestehen in der planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden Gebäude auf dem Gelände des Reit- und Fahrvereins und potentieller Weiterentwicklungsmöglichkeiten sowie in der planungsrechtlichen Sicherung der Unterbringung des Tierschutz Karben e. V. auf dem Gelände der Parzelle 43/1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

Ergänzend zu den Planunterlagen (Vorentwurf, Begründung, Umweltbericht) wurde ein Fachbeitrag Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG sowie eine Verkehrsuntersuchung zur Überprüfung des bestehenden Straßennetzes auf seine Kapazitätsreserven erstellt.

 

Der zu billigende Bebauungsplanvorentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht, Fachbeitrag zum Artenschutz und Verkehrsuntersuchung sind als Anlage beigefügt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Planzeichnung

Anlage 2: Textliche Festsetzungen

Anlage 3: Begründung

Anlage 4: Umweltbericht

Anlage 5: Fachbeitrag Artenschutz

Anlage 6: Verkehrsuntersuchung

Anlage 7: Verkehrsuntersuchung (Anhang)