1. Der Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben den Bebauungsplan Nr. 203 „Brunnenquartier“ in der Gemarkung Kloppenheim mit Begründung und den zugehörigen Anlagen (Planstand Juni 2023) zum offiziellen Entwurf zu erheben. Dabei werden die durch den Änderungsantrag der CDU (vgl. TOP 3.2 der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Infrastruktur) eingebrachten und zum Beschluss empfohlenen Änderungswünsche berücksichtigt. Sie stimmt damit gleichzeitig der Änderung des Geltungsbereichs im Norden des Plangebiets zu. Dieser wird auf der Basis mehrerer naturschutzrechtlichen Stellungnahmen auf die nördlich angrenzenden Grabenparzellen, Flur 7 Flurstück 266 sowie Flur 2 Flurstück 518 (in Gänze) und 240/5 (teilweise), ausgeweitet, um diese planungsrechtlich zu sichern und gegen baubedingten Lärm zu schützen.
  2. Der Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben den offiziellen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 203 „Brunnenquartier“, Gemarkung Kloppenheim mit Begründung und Anlagen (Planstand vom Juni 2023) zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB zu beschließen.