Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 236 „Am Warthweg“ inkl. Begründung (Planstand August 2023) und Anlagen und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.

 

 

Die SPD Fraktion gab einen Hinweis zur Beachtung des Fuß und Radverkehrs zum Entwurf des vorliegenden Bebauungsplanes.

 

Dazu verweist das Bauamt auf die Abwägung S. 50/51 zu sicheren Radwegeverbindungen in Unterpunkt 5.

 

Punkt 1.7 „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (§9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)“ und Unterpunkte der Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan, definieren eindeutig die Themen, welche nach Meinung von Frau Scharnagel im Umweltbericht unschlüssig formuliert wurden.

 

Protokollnotiz:

Der Radweg ist zu errichten.