Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 236 „Am Warthweg“ inkl. Begründung (Planstand August 2023) und Anlagen sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu beschließen

 


Die SPD Fraktion gab einen Hinweis zur Beachtung des Fuß und Radverkehrs zum Entwurf des vorliegenden Bebauungsplanes.

Dazu verweist das Bauamt auf die Abwägung S. 50/51 zu sicheren Radwegeverbindungen in Unterpunkt 5.

 

Punkt 1.7 „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (§9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)“ und Unterpunkte der Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan, definieren eindeutig die Themen, welche nach Meinung von Frau Scharnagel im Umweltbericht unschlüssig formuliert wurden.